
Der öffentliche Dienst umfasst das Personal aller juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Im öffentlichen Dienst wird bei den öffentlichen Bediensteten zwischen Beamte, Angestellte, Arbeiter, Richter und Soldaten unterschieden.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/o/oeffentlicher-dienst.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.